Corona-Schutzverordnung ab 20.08.2021
Liebe Mitglieder und Freunde,
ab heute gilt in NRW die 3G-Pflicht.
Daher dürfen wir nur noch Personen mit
- offiziellem Schnelltest (negativ, nicht älter als 48h)
- vollständiger COVID-19-Impfung (einmaliger Nachweis genügt)
- nachweisbarer Genesung (einmaliger Nachweis genügt)
den Eintritt in unserem Studio gewähren.
Die Maskenpflicht besteht weiterhin wie gehabt auf den Laufwegen, zu den Umkleidekabinen und wieder zurück.
Bleibt alle gesund!
Eure
Jürgen & Irmi